Swisscom: Wettbewerbskommission verfügt zur DSL-Preisgestaltung trotz unsicherer Rechtslage - Swisscom legt Rekurs ein
05.11.2009, Die Wettbewerbskommission (Weko) büsst Swisscom wegen angeblich missbräuchlicher Preisgestaltung bei Breitbanddiensten mit CHF 219 Mio. Dies obwohl die Rechtslage zur Sanktionierbarkeit derartiger Sachverhalte unsicher ist und ein Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichtes in dieser Frage in Kürze zu erwarten ist. Swisscom sieht sich daher gezwungen, auch diese Verfügung der Wettbewerbskommission anzufechten.
Swisscom weist die Vorwürfe zurück und hält die verhängte Sanktion für ungerechtfertigt: In der Schweiz herrscht intensiver Infrastrukturwettbewerb mit den verschiedenen Kabelnetzen, den neusten Mobilfunknetzen sowie zukünftigen Glasfasernetzen. So haben beispielsweise mehr als 80% der Haushalte in der Schweiz die Wahl zwischen Kabel-Internet und ADSL. Das führt laut OECD zur weltweit vierthöchsten Marktdurchdringung. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat zudem festgestellt, dass die Breitbandpreise für mittleren Nutzungsbedarf zwischen 2001 und 2008 um mehr als ein Drittel gesunken sind. Die seit April 2007 eingeführte Entbündelung belebte den Wettbewerb zusätzlich. Swisscom hat bewiesen, dass sie das DSL-Endkundengeschäft profitabel betreiben kann. Von einer zu kleinen Marge kann daher nicht die Rede sein. Swisscom verbessert laufend ihr Vorleistungsangebot preislich und in punkto Bandbreiten, so dass auch im Vergleich zu den Kabelnetzangeboten eine konkurrenzfähige Preisgestaltung möglich ist. Mit Erfolg: Über das Netz der Swisscom bedienen rund 20 Mitbewerber etwa 400'000 eigene Breitbandkunden. Swisscom hat im Rahmen des Verfahrens zu den Mobilterminierungspreisen die Kompetenz der Wettbewerbskommission zum Erlass von Bussen bestritten. Diese Rechtsfrage ist vor dem Bundesverwaltungsgericht als Oberinstanz der Wettbewerbskommission hängig. Swisscom hatte deshalb die Wettbewerbskommission um Sistierung des DSL-Verfahrens ersucht. Daher ist Swisscom sehr erstaunt, dass die Wettbewerbskommission den bevorstehenden Grundsatzentscheid des Gerichts nicht abgewartet und trotz unklarer Rechtslage eine weitere Sanktion gegen Swisscom verhängt hat.
Bei dieser Ausgangslage sieht sich Swisscom gezwungen, auch in diesem Verfahren Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Das Unternehmen hält seine Chancen im Rechtsmittelverfahren für intakt und nimmt daher nach aktueller Einschätzung keine Rückstellungen vor.
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