Synthes erzielt Erfolg im ProDisc-Patentrechtsstreit mit Medtronic
07.09.2009, Am 26. August 2009 sprach der U.S. District Court in Memphis, Tennessee, (das «Gericht») im Zusammenhang mit der Verletzung des US-Patents Nr. 6,936,071 von Synthes, das den künstlichen Bandscheibenersatz «ProDisc-L» betrifft, eine endgültige Unterlassungsanordnung gegen Medtronic aus.
«Wir sind hoch erfreut, dass das Gericht den Urteilsspruch der Geschworenen bestätigt hat», sagte Michel Orsinger, Präsident und CEO von Synthes. «Synthes hat beträchtliche Investitionen in ihre Bandscheibenersatz-Linie «ProDisc» getätigt und das Urteil des Gerichts unterstreicht unsere geistigen Eigentumsrechte an dieser Technologie.»
Im Jahr 2007 leitete Synthes rechtliche Schritte gegen Medtronic ein und machte dabei geltend, dass dessen «Maverick»-Produkte das betroffene Patent verletzen würden. Im November 2008 sprach ein Geschworenengericht Medtronic der vorsätzlichen Verletzung dieses Patents durch die Herstellung und den Verkauf seiner «Maverick»-Produktlinie schuldig. Am 19. August 2009 lehnte das Gericht den Antrag von Medtronic auf Neuverhandlung des Falls ab. Medtronic fechtet diese Urteile beim Berufungsgericht der USA («U.S. Court of Appeals») an.
ProDisc-L ist ein vollständiger Bandscheibenersatz zur Verwendung in der Lendenwirbelsäule. Er wurde 2006 von der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde (FDA) zum Verkauf in den USA zugelassen und hat seitdem gute klinische Resultate gezeigt.
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