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WEKO sanktioniert vertikale Preisabrede


Wettbewerbskommission WEKO

03.06.2009, Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 25. Mai 2009 die beiden Unternehmen Felco SA und Landi Schweiz AG sanktioniert. Der zwischen den beiden Unternehmen geschlossene Vertriebsvertrag beinhaltet einen fixen Wiederverkaufspreis und verstösst dadurch gegen das Kartellgesetz (KG). Im Rahmen der Bonusregelung hatte sich Felco SA aus eigenem Antrieb angezeigt. In der Folge schlossen die beiden Unternehmen mit den Wettbewerbsbehörden eine einvernehmliche Regelung und passten ihr Verhalten dem Gesetz an.


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Es handelt sich um den ersten Fall, bei welchem Sanktionen in Zusammenhang mit einer vertikalen Preisabrede, die im Sinne von Art. 5 Abs. 4 KG als besonders wettbewerbsschädlich gelten, auferlegt werden. Die WEKO hat am 2. Juli 2007 eine Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden erlassen, welche die Bekanntgabe der Kriterien zur Beurteilung solcher Abreden bezweckt. Der Grundsatzentscheid bestätigt, dass Vertikalabreden über Festpreise nach schweizerischem Recht, wie in der europäischen Gesetzgebung auch, grundsätzlich unzulässig sind. Solche sind nur in ausserordentlichen Fällen gerechtfertigt, beispielsweise während der Markteinführung eines neuen Produktes auf dem Schweizer Markt.

Felco SA ist ein schweizerisches Unternehmen, welches Baum- und Gartenscheren herstellt. Sie unterhält bereits seit mehreren Jahren eine Geschäftsbeziehung zu Landi Schweiz AG, die einen Teil ihrer Produkte vertreibt. Im September 2006 haben die beiden Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen, der einen festen Wiederverkaufspreis für bestimmte Felco- Produkte vorsieht, die längst auf dem Markt eingeführt waren. Nachdem Felco SA festgestellt hatte, dass dieser Vertrag gegen das KG verstossen könnte, entschied das Unternehmen am 15. August 2007, sich im Rahmen der Bonusregelung bei den Wettbewerbsbehörden anzuzeigen. Im Laufe des Verfahrens haben dann beide Unternehmen eine einvernehmliche Regelung mit dem Sekretariat der Wettbewerbskommission abgeschlossen. Diese wurde am 25. Mai 2009 von der WEKO genehmigt, die darüber hinaus die zwei Unternehmen für ihr unzulässiges Verhalten sanktioniert hat.

Kontakt:
Wettbewerbskommission WEKO
Hallwylstrasse 4
3003 Bern

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