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Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen überfällig


Zürcher Handelskammer

06.06.2024, Die seit Jahren von der Zürcher Handelskammer geforderte weitergehende Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen soll endlich umgesetzt werden. Dass auch nach diesem Schritt der Kanton Zürich bei den Unternehmenssteuern mit Bern das Schlusslicht bilden dürfte, zeigt, dass die Senkung ungenügend ist. Die Zürcher Handelskammer unterstützt die vorliegende Senkung als Minimalziel. Für die Zürcher Handelskammer ist klar: Der Kanton Zürich muss bei den Unternehmenssteuern im interkantonalen Vergleich einen Platz im vorderen Drittel an-streben.



Im Jahr 2022 hat der Kanton Zürich 1'356 Unternehmen (netto 137) durch Abwanderung verloren. Im Jahr davor waren es sogar 1'500 Unternehmen (netto 347). Hauptgrund für die starke Abwanderung sind die Steuern: Zürich ist für Unternehmen steuerlich neben Bern der unattraktivste Kanton in der ganzen Schweiz. Er liegt bei der Reingewinn- und Kapitalbelastung auf dem 25 Platz. Gegenüber dem Jahr 2006 hat der Kanton Zürich 12 Plätze verloren.

Die Umsetzung des zweiten Schrittes der Steuervorlage 17 ist somit längst fällig und wird von der Zürcher Handelskammer mit Nachdruck gefordert.

Trotz der angestrebten Senkung muss der Regierungsrat weitere Schritte unternehmen, wenn Zürich der Wirtschaftsmotor der Schweiz bleiben will. Denn die Steuerbelastung sinkt mit der Umsetzung der Vorlage lediglich von 19,7% auf 18,2% (direkte Bundes-steuer, Staats- und Gemeindesteuern in der Stadt Zürich).

Die Zürcher Handelskammer fordert eine weitergehende Senkung des Steuersatzes. Nach den rekordhohen Steuereinnahmen der vergangenen Jahre wäre eine solche Senkung nicht nur angezeigt, sondern auch verkraftbar. Die Zürcher Handelskammer unterstützt ausserdem den Antrag der Mehrheit der WAK, die Dividendenbesteuerung nicht zu erhöhen. Diese Massnahme würde viele KMU direkt betreffen und die positiven Auswirkungen der Senkung des Gewinnsteuersatzes teilweise wieder zunichtemachen.

Die Städte Zürich und Winterthur wehren sich gegen die Senkung der Gewinnsteuern. Dies ist unverständlich – so ist der Ertrag der juristischen Personen der Stadt Zürich trotz Umsetzung des 1. Schritts der Steuervorlage 17 per 1. Januar 2021 jedes Jahr deutlich gewachsen. Im Jahr 2023 betrugen diese mit CHF 1.148 Mrd. einen Höchstwert und waren CHF 331 Mio. oder rund 40% höher als im Vergleichsjahr 2021.

Die Zürcher Handelskammer wird sich bei einer allfälligen Volksabstimmung dezidiert für die Senkung der Gewinnsteuern einsetzen.


Medienkontakt:
Raphaël Tschanz
Direktor Zürcher Handelskammer
076 507 09 95

Kontakt:
Zürcher Handelskammer
Löwenstrasse 11
8021 Zürich

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