BAFU erteilt Zustimmung zum Abschuss von zwei Jungwölfen des Beverin-Rudels
25.07.2022, Bern - Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat dem Gesuch des Kantons Graubünden zur Regulierung des Beverin-Rudels zugestimmt. Der Kanton kann zwei Jungwölfe zum Abschuss freigeben. Die Abschussquote wird im Verlauf des Sommers voraussichtlich erhöht.
Am 20. Juli 2022 hat der Kanton Graubünden beim BAFU das Gesuch für die Regulierung nachgereicht. Das BAFU hat dem Gesuch auf der Basis der Jagdgesetzgebung inzwischen auch noch schriftlich zugestimmt.
Sobald im Verlaufe des Sommers bekannt sein wird, wie viele Jungtiere im Beverin-Rudel in diesem Jahr tatsächlich geboren sind, wird die definitive Abschussquote festgelegt und der Kanton kann gegebenenfalls weitere Abschüsse bei diesem Rudel vornehmen. Dabei wird der Kanton auch den Abschuss des Vatertiers des Rudels beantragen können.
Wölfe in der Schweiz
Der Wolfsbestand in der Schweiz nimmt zu. Ende 2021 lebten in der Schweiz rund 150 Wölfe und circa 15 Rudel. Aktuell sind es geschätzt rund 180 Wölfe und 17 Rudel. Der Bundesrat hatte mit dem revidierten Jagdgesetz eine Vorlage erarbeitet, um den wachsenden Wolfbestand besser regulieren und so den Anliegen der Bergregionen Rechnung tragen zu können. Das revidierte Jagdgesetz wurde aber von der Schweizer Stimmbevölkerung im September 2020 abgelehnt. Das Stimmvolk hat damit insbesondere auch den präventiven Abschuss von Wölfen abgelehnt.
Um die Situation in Gebieten mit wachsendem Wolfbestand kurzfristig zu entschärfen, hat der Bundesrat daher die Jagdverordnung für den Alpsommer 2021 angepasst. Damit können die Kantone rascher in Wolfsbestände eingreifen, zudem wurde der Herdenschutz gestärkt. Angesichts der Herausforderungen für die Alpwirtschaft hat das UVEK das BAFU zudem beauftragt, auf Basis gemeinsam formulierter Forderungen von 14 Schutz- und Nutzungsorganisationen eine weitere Verordnungsänderung per Alpsommer 2023 anzugehen.
Das Parlament ist mittlerweile daran, eine Vorlage zur Änderung des Jagdgesetzes vorzubereiten. Diese Gesetzesrevision beabsichtigt, dass künftig proaktiv in Wolfsbestände eingegriffen werden kann.
Die Zuständigkeiten bleiben unverändert: Für die Verfügung von Abschüssen von Einzeltieren, die Schaden anrichten, sind die Kantone zuständig. Wenn sie in ein Rudel eingreifen wollen, braucht es die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU.
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