Comparis: Das E-ID-Gesetz schafft Rechtssicherheit
02.03.2021, Zürich – Am 7. März stimmt das Schweizer Stimmvolk über das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) ab. «Das ist richtig und wichtig. Denn immer mehr Menschen, Behörden und Unternehmen sind online aktiv. Die Digitalisierung vieler Dienstleistungen wird erschwert, da die Identifizierung von Personen im Internet unübersichtlich und unklar geregelt ist», sagt Comparis- Digitalexperte Jean-Claude Frick. Das E-ID-Gesetz ist nach Ansicht von Frick ein Schritt vorwärts. «Die elektronische Identifikation vereinfacht vieles und erschwert den Identitätsdiebstahl.»
Comparis-Abstimmungsempfehlung: Ja zum E-ID-Gesetz
«Das E-ID-Gesetz schafft Rechtssicherheit»
Am 7. März stimmt das Schweizer Stimmvolk über das E-ID-Gesetz ab. Der Online-Vergleichsdienst Comparis empfiehlt ein Ja. «Nur so fällt die Schweiz in der Digitalisierung nicht noch weiter zurück», sagt Comparis- Digitalexperte Jean-Claude Frick. Doch damit sei es nicht getan. Bund und Kantone hätten punkto Digitalisierung einen grossen Aufholbedarf. «Ein Nein erhöht den Rückstand um weitere vier Jahre», warnt Frick.
«Die Benutzerfreundlichkeit entscheidet, ob sich die E-ID durchsetzt»
Der Online-Vergleichsdienst befürwortet deshalb die Vorlage. «Die E-ID ist kein elektronischer Pass und keine elektronische ID. Sie ist lediglich ein Login, mit dem Personen freiwillig ihre Identität staatlich verifizieren lassen können, um etwa ein Bankkonto online zu eröffnen oder einen Strafregisterauszug anzufordern oder sich beim Online-Shopping zu identifizieren», so Frick. Die Hoheit über die Identitätsdaten bleibe dabei ausschliesslich beim Bund. «Mit der Referenzierung auf das Obligationenrecht und auf das Datenschutzgesetz schaffe das E-ID-Gesetz Rechtssicherheit», findet der Comparis-Experte.
Private haben laut Frick Anreize, technische Neuerungen einzubauen, ohne die Sicherheitsstandards zu schwächen. «Denn die Benutzerfreundlichkeit wird letztlich entscheiden, ob sich die E-ID im Alltag durchsetzt oder ob Google und Co. das Rennen machen», ist er überzeugt. Im Gegensatz zu Google und Co. müssten Anbieter eines Logins gemäss E-ID-Gesetz aber die Daten in der Schweiz nach Schweizer Recht verwalten.
«Die E-ID in der jetzt vorliegenden Form ist nicht perfekt. Aber wir können uns einen jahrelangen Stillstand beim Thema digitale Identifizierung nicht leisten. Deshalb sage ich Ja zur E-ID», so Frick. Die Datenschutzbedenken der Kritiker müssten allerdings ernst genommen werden. Der Staat müsse seine Kontrollfunktion aktiv wahrnehmen.
«Der Bund muss eine umfassende Digital-Strategie entwickeln»
Ein Ja zur E- ID bedeutet laut Frick aber noch lange nicht, dass alles gut ist. «Das Coronavirus hat den Rückstand der Schweiz beim Thema Digitalisierung gnadenlos aufgezeigt. Sobald das Virus unter Kontrolle ist, muss eine breite Diskussion stattfinden, wie der Staat digitalisiert werden könnte. Die E-ID ist ein erster Schritt in die richtige Richtung», fordert er. So stünden dem Bundesrat nach einem Jahr Krise immer noch keine schweizweit einheitlich erfassten Daten in Echtzeit als Basis für seine Entscheide zur Verfügung. Ebenso gäbe es keine integrierte Lösung für den Corona-Impfausweis, da die Einführung des elektronischen Patientendossiers unter chronischer Verzögerung leide und die Swiss-Covid-App keinerlei zusätzliche Feature-Integrationen erlaube. «Der materielle und immaterielle Schaden, den die digitalen Versäumnisse der letzten Jahre nun anrichten, ist gigantisch. Der Bund muss eine umfassende Digital-Strategie entwickeln, egal wie die Abstimmung vom 7. März ausgeht», so Frick.
Weitere
Informationen: Jean-Claude Frick, Digital-Experte, Telefon: 044 360 53 91, E-Mail:
Kontakt:
Birmensdorferstrasse 108
8003 Zürich
Quellen:
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