2021 können bei der Bekämpfung von Altersarmut wichtige Weichen gestellt werden - Pro Senectute Schweiz
29.12.2020, Zürich (ots) - Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Während sie in einigen Punkten eine Verbesserung für ältere Menschen herbeiführt, bleiben strukturelle Fragen ungelöst. Wird 2021 an den richtigen Stellschrauben gedreht, werden nicht nur die EL substanziell entlastet, sondern es wird auch die Situation von betreuungsbedürftigen älteren Menschen verbessert.
Armut im Alter ist noch immer weit verbreitet - sie ist aber keine Schande. Denn in keiner Altersgruppe sind die Vermögen und Einkommen so ungleich verteilt, wie bei den über 60-Jährigen. Noch immer ist jede achte Person im Pensionsalter auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. "Das zeigt nicht nur, wie wichtig die EL sind, sondern auch, dass sie nur die Lücke schliessen, die dadurch entsteht, dass die AHV ihren verfassungsmässigen Auftrag der Existenzsicherung im Alter nicht erfüllt", betont Alain Huber, Direktor von Pro Senectute Schweiz.
Die grösste Fach- und Dienstleistungsorganisation für Menschen im Pensionsalter setzt sich seit über 100 Jahren für die Bekämpfung von Altersarmut ein. So auch bei der jüngsten Reform des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird. "Die Reform kommt den Seniorinnen und Senioren in einigen wichtigen Punkten wie der Anpassung der anrechenbaren Mietkosten entgegen. Dafür haben wir uns als grösste Altersfachorganisation starkgemacht", sagt Huber, räumt aber ein: "Es gilt jedoch, dranzubleiben, und 2021 wichtige Weichen zu stellen, um Altersarmut grundsätzlich zu bekämpfen."
"Es braucht einen weiteren Schritt"
Bei der Anpassung der anrechenbaren Mietkosten geht die Reform in die richtige Richtung, wird aber den dynamischen Mieten nicht gerecht. An einem zentralen Punkt könnten die EL allerdings langfristig finanziell gestärkt werden, ohne die Menschen im Alter zu bestrafen: mit einer Entlastung bei den Heimkosten und einer Verlagerung hin zu einer besseren Unterstützung bei der Betreuung zu Hause. "Denn 60 Prozent der EL zur AHV flossen 2019 an Menschen im Heim. Dies überrascht angesichts der durchschnittlichen Heimkosten von jährlich 72'000 Franken wenig, zeigt aber, wie wichtig es ist, die EL genau an diesem Punkt durch die gezielte finanzielle Unterstützung von Betreuungsleistungen zu Hause zu entlasten", ergänzt Huber. Eine Studie von Pro Senectute zeigt, dass 660'000 Menschen im Alter über 63 Jahren mit nur einer Betreuungsleistung autonom zu Hause altern könnten und sich ein Alters- und Pflegeheim-Eintritt hinauszögern liesse.
Die Arbeiten an der Motion 18.3716 zur Finanzierung von betreutem Wohnen der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit können 2021 die Weichen in die richtige Richtung stellen. Aber auch die anstehenden Reformen der AHV und der zweiten Säule sind entscheidend, um die strukturellen Fragen der Altersarmut anzugehen. Hier ist im kommenden Jahr das Parlament gefordert. "Wir werden zum Wohl der älteren Bevölkerung an diesen zentralen Themen dranbleiben, um Altersarmut weiter zu bekämpfen", verspricht Alain Huber.
Beratung und EL-Rechner als Unterstützung
Gut jede dritte Sozialberatung bei Pro Senectute dreht sich um die Finanzen. "Häufig kommen Seniorinnen und Senioren
wegen Finanzproblemen zu uns, die nicht wissen, dass sie Anspruch auf EL haben, wenn die Rente nicht genügt", so Huber. Die Mitarbeitenden der Pro Senectute Organisationen in allen Landesteilen helfen, Ansprüche an die
Sozialversicherungen geltend zu machen. Auch der neu konzipierte EL-Rechner von Pro Senectute unterstützt dabei, einen EL-Anspruch abzuschätzen:
Pressekontakt:
Peter Burri Follath, Leiter Kommunikation
Pro Senectute Schweiz
Telefon: 044 283 89 43, E-Mail:
Kontakt:
Lavaterstrasse 60
8002 Zürich
Quellen:
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