Swisscom: Ausbau der Regulierung fördert digitalen Stadt-Land-Graben
08.09.2017, Der Bundesrat hat die Botschaft zur Fernmeldegesetz-Revision (FMG) ans Parlament überwiesen. Swisscom erachtet eine Revision heute als unnötig und schädlich. Die geltenden Rahmenbedingungen haben einen intensiven Wettbewerb unter Hunderten von Anbietern hervorgebracht und fördern die Investitionen in die verschiedenen Netze. Gerade zum heutigen Zeitpunkt des Breitbandausbaus der Festnetze und des anstehenden Ausbaus der fünften Generation Mobilfunknetze ist Investitionssicherheit fundamental. Eine Verschärfung der Regulierung verzerrt den Markt und gefährdet die wichtigen Investitionsvorhaben vorab in den Randregionen. Themen wie Roaming, Netzneutralität oder Konsumenten- und Jugendschutz hat die Branche selbst angegangen - und diese führen kaum noch zu Beschwerden bei Kunden.
Flexible kommerzielle Lösungen statt staatliche Regulierung
Kommt hinzu, dass die Netze unter den konkurrierenden Anbietern heute auch zu kommerziellen Bedingungen gegenseitig flexibel und bedarfsorientiert genutzt werden. Erst kürzlich hat beispielsweise UPC beschlossen, in den Gemeinden Riehen und Lausanne ihre Angebote über die Netze von Swisscom an die Kunden zu bringen. Auch Sunrise erhält seit Jahren Zugang zu allen wichtigen Festnetztechnologien von Swisscom und hat dazu eine kommerzielle Vereinbarung getroffen, die Sunrise selber als attraktiv und kosteneffizient bezeichnet und es dem Unternehmen ermöglicht, Investitionen einzusparen.
Ausbau der Regulierung führt zu Fokus auf städtische Gebiete
Es gibt heute keine Anzeichen, dass der Netzwettbewerb in absehbarer Zeit eingeschränkt und ein staatlicher Eingriff nötig würde. Ein Ausbau der Zugangsregulierung ist ein unnötiger und schädlicher Eingriff in einen funktionierenden Markt. Dies gilt umso mehr, als in den kommenden Jahren grosse Investitionsvorhaben wie etwa der Aufbau der fünften Generation Mobilfunknetze anstehen. Swisscom will bis 2021 jede Schweizer Gemeinde mit Glasfasertechnologien erschliessen. Damit erhalten 9 von 10 Wohnungen und Geschäfte eine Bandbreite zwischen 80 bis maximal 1000 Mbit/s. Die ländlichen Gemeinden werden von diesen Investitionen überdurchschnittlich profitieren.
Allein Swisscom investiert jährlich rund 1,7 Mrd. Franken und trägt somit den Grossteil aller Investitionen in die Schweizer Telekominfrastruktur. Grosse Investitionen werden aber nur getätigt, wenn Aussicht besteht, für diese im Markt angemessen entschädigt zu werden. Ein Ausbau der Regulierung würde Swisscom als flächendeckend präsentes Unternehmen und Grundversorgerin schwächen und hätte zur Folge, dass sich die Investitionen vor allem auf Gebiete konzentrieren würden, in denen die Aussicht auf Rendite am sichersten ist, sprich vor allem in den dicht besiedelten, städtisch geprägten Gebieten. Zudem würde für das Erschliessen von neuen Gebieten weniger selber investiert werden, sondern vielmehr auf bestehende Netze anderer Betreiber gesetzt. Dies fördert letztlich die Entstehung eines digitalen Stadt-Land- Grabens, gefährdet den flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes und damit die Digitalisierung der Wirtschaft und die Attraktivität der Schweiz als Wirtschaftsstandort.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Regulators gehört, die Investitionen in die Netzinfrastruktur zu fördern. In keinem OECD-Land wird aktuell pro Kopf so viel in die digitale Infrastruktur investiert wie in der Schweiz – ohne staatliche Beihilfen. Anders sieht es etwa in der EU aus, welche mit Investitions- und Versorgungslücken bei der Versorgung mit Breitbandinfrastruktur kämpft.
Selbstregulierung anstatt langwierige Gesetzgebungsprozesse
Viele der in der Revision aufgeworfenen Themen wurden in den letzten Jahren von der Branche aktiv angegangen. Selbstregulierung und flexible Lösungen, welche im gemeinsamen Dialog zwischen Kunden, Marktteilnehmern und Behörden erarbeitet werden, können rasch an neue Bedürfnisse angepasst und unbürokratisch umgesetzt werden. Zahlreiche Bestrebungen wurden insbesondere in den Bereichen Roaming, Netzneutralität, Kunden- und Jugendschutz sowie unerwünschte Werbeanrufe unternommen. Diese Bereiche geben heute kaum noch Anlass für Beschwerden von Seiten der Kunden und machen eine Revision des Fernmeldegesetzes überflüssig.
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