Swisscom weist Vorwürfe der WEKO zur Vermarktung von Sportinhalten zurück
24.05.2016, Mit einer gestern zugestellten Verfügung büsst die Wettbewerbskommission Swisscom und Cinetrade/Teleclub mit einer Sanktion von CHF 71,8 Mio. wegen angeblich unzulässigem Verhalten bei der Vermarktung von Sportinhalten über Pay-TV. Swisscom und Cinetrade weisen die Vorwürfe zurück. Sie sind überzeugt, sich beim Vermarkten von Sportinhalten rechtmässig zu verhalten.
Hohe Investitionen in Ausbau von Sportübertragungen
Swisscom und die Cinetrade-Gruppe verhalten sich beim Vermarkten von Sportinhalten über Pay-TV rechtmässig. Die Übertragungsrechte für Sportinhalte werden wie in anderen Ländern periodisch in einem offenen Verfahren vergeben, an dem sich auch andere Interessenten, beispielsweise Kabelnetzunternehmen, beteiligen können. Die hohen Investitionen, die Swisscom und Cinetrade in den vergangenen Jahren getätigt haben, um die zuvor in der Schweiz vernachlässigten Sportübertragungen als attraktive Inhalte für das Pay-TV anbieten zu können, rechtfertigen denn auch ein erweitertes Sportangebot bei der Verbreitung über die Swisscom TV-Plattform. Nur dadurch können die Investitionen genügend geschützt werden.
Erst dank des Einstiegs von Swisscom ins TV-Geschäft im Jahr 2006 erhielten die Konsumenten in dem von Kabelnetzbetreibern monopolisierten Umfeld des Schweizer Fernsehmarktes überhaupt eine Alternative und entstand in der Folge intensiver Wettbewerb. Im Zuge dieses Wettbewerbes wurde von Swisscom und Cinetrade/Teleclub sukzessive ein umfassendes Angebot an Live- Übertragungen der Schweizer Fussball- und Eishockeyliga aufgebaut. Sportinteressierte profitieren heute dank dem Engagement von Swisscom und Cinetrade von einem viel breiteren Angebot an Live-Übertragungen sowohl im Free-TV wie auch Pay-TV, sowohl auf der Swisscom TV-Plattform als auch auf den Netzen der Kabelnetzbetreiber. Als Folge dieses Engagements von Swisscom und Cinetrade/Teleclub für den Schweizer Sport sind beispielsweise heute vier bis sechs Mal mehr Schweizer Fussballspiele live im Free-TV verfügbar als dies früher der Fall war.
Die WEKO hatte im April 2013 eine Untersuchung im Bereich der Übertragung von Live-Sport im Pay-TV eröffnet. Die nun vorliegende über 200-seitige Verfügung wird Swisscom detailliert prüfen. Angesichts der sehr hohen Busse und des Grundsatzcharakters des Entscheids wird er an das Bundesverwaltungsgericht und falls nötig an das Bundesgericht weitergezogen. Swisscom erachtet die Chancen im Rechtsmittelverfahren für intakt und nimmt daher nach aktueller Einschätzung keine Rückstellungen vor.
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Swisscom
Sepp Huber
Leiter Media Relations
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