Abo unwillentlich gekauft - Besserer Schutz bei 090x-Nummern
Zürich (helpnews) - 24.07.2015, Wer bis anhin bestimmte Mehrwertnummern über das Handy oder im Internet nutzte, bezahlte Gebühren, ohne davon zu wissen. Ein unhaltbarer Zustand.
Riefen die Kunden die «Mehrwertdienstnummern» von einem Handy aus an, so erhoben verschiedene Anbieter jeweils unsichtbare Gebühren. Die Kunden waren sich zum Zeitpunkt des Anrufs gar nicht bewusst, dass sie eine Zusatzgebühr bezahlen müssen.
Keine unsichtbaren Gebühren mehr
Doch damit soll nun endlich Schluss sein: In Zukunft müssen die Betreiber der 090x- Nummer ihre Kunden genau informieren, wie viel ein Anruf auf die entsprechende Telefonnummer kostet.
Die Fernmeldeverordnung schreibt ab dem 1. Juli 2015 vor, dass nur noch der effektiv angegebene Preis für kostenpflichtige Mehrwertdienste verrechnet werden darf.
«Smartphone-Fallen» im Internet
Auch im Internet müssen die Preisangebote künftig klar und deutlich erkennbar sein. Dies verlangt die ebenfalls revidierte Preisvergabeverordnung ab Anfang Juli. So muss der Tarif unmittelbar auf der Schaltfläche oder in der Nähe des Buttons ersichtlich sein, mit welcher der Kauf bestätigt wird.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hatte Anfang 2015 eine Anzeige gegen unlauteren Wettbewerb bei der Schwyzer Staatsanwaltschaft eingereicht. Zuvor konnten «Berner Zeitung» und «Newsnetz» nachweisen, dass verschiedene Betreiber ihren Kunden «Erotik-Abos» ohne deren Wissen und Einwilligung gebührenpflichtig verkauft haben.
Beschwerden beim Ombudsmann
Neben den Mehrwertdiensten sorgten in den vergangenen Jahren die «ungewollt vereinbarten Vertragsabschlüsse» per Telefon sowie die fehlerhaft gestellten Rechnungen der Anbieter am häufigsten für Beschwerden.
Im Vorjahr wandten sich insgesamt 6'534 Personen an den Ombudsmann der Schlichtungsstelle Telekommunikation. Davon hatte die Schlichtungsstelle 1'178 Fälle zu betreuen. In 434 Verfahren arbeitete die Ombudsstelle einen Schlichtungsvorschlag aus. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Abnahme von 235 Fällen.
Die Abnahme der ausgearbeiteten Schlichtungsvorschläge sei vor allem darauf zurückzuführen, dass im Berichtsjahr viele Kundinnen und Kunden ihr Schlichtungsbegehren nach einer Einigung mit dem Anbieter zurückgezogen hätten, hält die Ombudsstelle fest.
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