Swisscom AG sorgt für sichere Aufzeichnung und Archivierung telefonischer Finanzgeschäfte
13.01.2015, Swisscom lanciert den Managed Service Mobile Voice Recording. Damit können insbesondere Finanzdienstleister ihre Mobiltelefongespräche, SMS und Verbindungsinformationen aufzeichnen und sicher aufbewahren. Sie erfüllen so auch Anforderungen der Finanzmarktaufsicht FINMA.
Bei Verbindungen zu einem für Mobile Voice Recording registrierten Anschluss hört der Gesprächspartner zunächst eine Ansage, die über die Aufzeichnung informiert. Die aufgezeichneten Gespräche werden in Form verschlüsselter Dateien in Swisscom Rechenzentren in der Schweiz abgelegt, ergänzt mit Verbindungsinformationen wie Datum, Gesprächsdauer und Rufnummer. Die Verschlüsselung der Gesprächsinhalte erfolgt mittels Public Key-Verfahren, wobei einzig der Kunde als Inhaber des Private Key Zugriff auf die Dateien hat. Diese können ausschliesslich von vorgängig autorisierten Personen entschlüsselt werden. Alle Zugriffe werden protokolliert.
Aufzeichnung von Mobilfunkkommunikation entspricht aktueller Finanzmarktregulierung
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA verlangt, dass insbesondere im Effektenhandel interne und externe Telefongespräche sowie die zugehörigen Verbindungsinformationen aufgezeichnet und während mindestens zwei Jahren unverändert aufbewahrt werden. Diese Pflicht umfasst Gespräche sowie elektronische Korrespondenz (SMS) via Mobiltelefon. Die Nutzung von Kommunikationsmitteln, bei welchen die Aufzeichnung nicht sichergestellt werden kann, ist nicht mehr zulässig. Spätestens Anfang 2017 müssen auch in den EU- und EWR-Staaten Gespräche via Fest- und Mobilfunknetze aufgezeichnet werden. Mobile Voice Recording von Swisscom funktioniert unabhängig vom Standort, so auch für die Mobilkommunikation im Ausland.
Adrian Mühlethaler, Produktmanager Mobile Voice Recording bei Swisscom: «Mit Mobile Voice Recording können unsere Kunden auch Auflagen der FINMA erfüllen. Wir sind stolz, als erste Schweizer Mobilfunkanbieterin eine Lösung bereitzustellen, die zusätzlich auch die verschärften Finanzmarktrichtlinien des Europäischen Parlaments berücksichtigt. »
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